Informationen zur Schuleinschreibung für das Schuljahr 2026/27
Am 25.März 2026 findet unsere diesjährige Schuleinschreibung von 14.00 – 16.00 Uhr statt!
Konkrete Termine werden vorab mit den Eltern des Kindergartens St. Stephanus vereinbart, Familien aus anderen Kindergärten kommen einfach ohne Termin.
Alle schulpflichtigen Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, angemeldet werden. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Gastschulantrag für eine andere Schule gestellt werden soll. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, wenn Ihr Kind eine private Schule besuchen soll.
Angemeldet werden müssen:
- Alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden.
Dies sind alle Kinder, die am 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden. - Einschulungskorridor: Ebenfalls anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden. Diese Kinder sind grundsätzlich erst einmal schulpflichtig und müssen angemeldet werden. Die Eltern können allerdings schriftlich bis 10.04.2026 einen Antrag stellen, dass der Schulbesuch ihres Kindes um 1 Jahr verschoben wird. Hierzu können sie eine Beratung durch die Schule in Anspruch nehmen, müssen dies aber nicht.
- Alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen) oder deren Einschulung verschoben wurde.
Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch eingeschult werden, wenn sie zwischen 01. Oktober und 31. Dezember 6 Jahre alt werden. Hier kann ein schulpsychologisches Gutachten verlangt werden.
Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn es noch jünger ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Hierzu ist allerdings ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Bitte bringen Sie zur Schuleinschreibung folgende Unterlagen mit:
- die Geburtsurkunde (Familienstammbuch)
- den Nachweis über die Teilnahme an einer Schuleingangsuntersuchung
- einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz
- bei Alleinerziehenden gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss
- bei im letzten Jahr zurückgestellten Kindern den Zurückstellungsbescheid.
Weiter Informationen erhalten Sie auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums