Schuleinschreibung 2025/2026
Informationen zur Schuleinschreibung 2025/26
Am 20.März 2025 findet unsere diesjährige Schuleinschreibung von 14.00 – 16.00 Uhr statt!
Konkrete Termine werden vorab mit den Eltern des Kindergartens St. Stephanus vereinbart, Familien aus anderen Kindergärten kommen einfach ohne Termin.
Alle schulpflichtigen Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, angemeldet werden. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Gastschulantrag für eine andere Schule gestellt werden soll. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, wenn Ihr Kind eine private Schule besuchen soll.
Angemeldet werden müssen:
- Alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden.
Dies sind alle Kinder, die am 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden. - Einschulungskorridor: Ebenfalls anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden. Diese Kinder sind grundsätzlich erst einmal schulpflichtig und müssen angemeldet werden. Die Eltern können allerdings schriftlich bis 10.04.2024 einen Antrag stellen, dass der Schulbesuch ihres Kindes um 1 Jahr verschoben wird. Hierzu können sie eine Beratung durch die Schule in Anspruch nehmen, müssen dies aber nicht.
- Alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen) oder deren Einschulung verschoben wurde.
Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch eingeschult werden, wenn sie zwischen 01. Oktober und 31. Dezember 6 Jahre alt werden. Hier kann ein schulpsychologisches Gutachten verlangt werden.
Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn es noch jünger ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Hierzu ist allerdings ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Bitte bringen Sie zur Schuleinschreibung folgende Unterlagen mit:
- die Geburtsurkunde (Familienstammbuch)
- den Nachweis über die Teilnahme an einer Schuleingangsuntersuchung
- einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz
- bei Alleinerziehenden gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss
- bei im letzten Jahr zurückgestellten Kindern den Zurückstellungsbescheid.
Weiter Informationen erhalten Sie auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/grundschule.html
Schulfrucht
Bayerisches Schulfruchtprogramm mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft
Das Schulfruchtprogramm soll die Wertschätzung von Obst und Gemüse bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheits-förderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.
Gesunde Pause
In regelmäßigen Abständen bereiten jeweils die Eltern zweier Klasse ein gesundes Pausenfrühstück für alle Kinder der Grundschule Moosen vor.
Klasse 2000 Zertifikat für die Grundschule Moosen
Nach mehr als 10 Jahren aktiver Beteiligung an dem Gesundheitsprogramm Klasse2000 wurde das Engagement der Grundschule Moosen mit dem Klasse2000-Zertifikat gewürdigt.
Projekt Naturhelden
Seit diesem Schuljahr nimmt unsere Schule am Projekt "Naturhelden" teil. Dabei handelt es sich um ein über zwei Jahre laufendes Umweltschutzprojekt, das von Felix und Christian Neureuther auf den Weg gebracht wurde. Dabei erkunden die Kinder was Müll ist und was er in der Umwelt anrichten kann, lernen Strategien zur Müllreduzierung und Vermeidung und erfahren, wie Müll und Wertstoffe richtig entsorgt und recycelt werden. Ziel des Projekt ist es, unsere Schulkinder für Umweltverschmutzung und Umweltschmutz zu sensibilisieren.
Herzlich willkommen
auf der Homepage der Grundschule Moosen (Vils)
Hilfreiche Telefonnummern:
- Die Nummer gegen Kummer ist unter Tel. 116 111 montags bis samstags von 14 – 20 Uhr erreichbar.
- Bei der bke-Jugendberatung können Jugendliche andere junge Menschen als Gesprächspartner finden und Kontakt zu erfahrenen Beraterinnen und Beratern aufnehmen.
- Das Hilfetelefon ist unter Tel. 0800 22 55 530 bei allen Fragen und für Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Mittwoch und Freitag von 9 – 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15 – 17 Uhr.
- Save me online hilft, wenn statt einer telefonischen Beratung bei sexuellem Kindesmissbrauch lieber Online-Hilfe per E-Mail gewünscht ist.
- Auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch finden Betroffene weitere Informationen und Ansprechpartner.